Was ist zu tun, um eine Zuwendung zu erhalten?
Anträge im Förderprogramm „AAS“ können ab dem 24. April 2024, 9:00 Uhr, gestellt werden.
Die Antragsunterlagen sowie die Ausfüllhilfen stehen rechtzeitig vor Antragsbeginn im eService-Portal zur Verfügung.
So können Sie die Antragsformulare vorab herunterladen und ausfüllen. Die Antragstellung selbst ist allerdings erst mit Start der Förderperiode 2024 möglich.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Entscheidend ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt in elektronischer Form vollständig vorliegt.
Ein korrekter Antrag beinhaltet das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit unterschriebenem Kontrollformular.
Das Kontrollformular ist gleichzeitig mit dem Antrag im eService-Portal hochzuladen.