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Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

geschlossen
Kinder spielen auf einem Spielplatz

Förderaufruf 2024

Das dritte Förderfenster im Rahmen der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) war vom 01. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 für die Antragstellung geöffnet. Alle Anträge, die bei Easy-Online eingegangen sind, erhalten eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit Informationen zum weiteren Ablauf.

Wer ist antragsberechtigt?

Laut Förderrichtlinie sind allgemein antragsberechtigt:

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen)
  • Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände.

Eine weitere Voraussetzung ist der Bezug der Antragstellenden zu vulnerablen Personengruppen. Menschen, die wegen ihrer körperlichen und/ oder seelischen Beeinträchtigung oder ihrer sozialen Situation beziehungsweise aktuellen Lebensphase benachteiligt sind, gelten als vulnerable Personen im Sinne dieser Richtlinie. Soziale Einrichtungen können gefördert werden, wenn die Zielgruppe für ihre Leistungen zu mindestens 70 Prozent aus vulnerablen Personen besteht.

Kontakt

Förderrichtlinie AnpaSo E-Mail schreiben

Video-Tutorial zur Antragstellung 2024

In diesem Video erfahren Interessent*innen, wie die Antragstellung für die AnpaSo-Förderung im Portal easy-Online funktioniert.

Titelfolie des Videotutorials von AnpaSo

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Hinweis: Wenn Sie easy-Online nicht zum ersten Mal aufrufen, kann es sein, dass der Link auf dieser Webseite Sie nicht mehr direkt zur Eingabemaske von AnpaSo führt. Ist dies der Fall, wählen Sie bitte auf der Startseite von easy-Online das „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)“ unter dem Punkt „Ministerium bzw. Behörde“ und „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ als Fördermaßnahme aus.

Förderinformationen