Überblick und Materialien
Zum Jahreswechsel sind verschiedene rechtliche Änderungen in Kraft getreten. Besonders prominent ist das Chancenaufenthaltsrecht für langjährig Geduldete mit dem gleichzeitig Änderungen der Bleiberechtsregelungen nach § 25a und § 25b AufenthG eingeführt wurden. Dies betrifft die Voraussetzungen des Voraufenthalts, aber u.a. auch die Ausweitung der Altersbegrenzung im § 25a auf unter-27-Jährige. Allerdings wurde der Zugang auf Personen beschränkt, die vor Antragstellung 12 Monate lang fortlaufend geduldet waren. Der Informationsverbund Asyl und Migration hat auf seiner Website Informationen zu den wichtigsten Änderungen zusammen gestellt.
Außerdem relevant sind die Änderungen beim neuen Bürgergeld, die auch Anpassungen der Asylbewerberleistungen mit sich bringen. Die Reduzierung von Leistungen für alleinstehende Asylsuchende in Sammelunterkünften wurde mit diesem Gesetzespaket noch nicht geändert - eine Handreichung der Diakonie zum Vorgehen gegen reduzierte Leistungen in Sammelunterkünften finden Sie ebenfalls auf der Website.
Link zur Website des Informationsverbunds
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