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Newsletter Förderwesen

Februar 2023

Liebe Leserinnen und Leser,   

in unserem ersten Newsletter des Jahres 2023 stellen wir Ihnen verschiedene neue Förderprogramme vor, z.B. von der Aktion Mensch, dem DHW und diversen Bundesministerien. Zudem stellen wir Ihnen die erste deutsche Klimalotterie ClimaClic vor und informieren wie gewohnt über interessante Veranstaltungen. Besonders möchten wir Sie in diesem Newsletter auf die DRK-Wirkungswochen hinweisen, welche in diesem Jahr von April bis Juni bereits zum dritten Mal stattfinden und ein Herzensprojekt von uns im Generalsekretariat sind, in welchem wir gemeinsam mit Ihnen wirkungsorientierte Projekte konzipieren. Die Bewerbungsphase läuft noch bis zum 26.02.23.  

Herzliche Grüße aus Berlin! 

Ihr Förderwesen im DRK-Generalsekretariat 

Inhalt
> Ko-Finanzierung für Projekte mit Bezug zur Ukraine-Krise durch das DRK-Generalsekretariat weiterhin möglich 
> Neues Förderprogramm der Aktion Mensch: Digitale Teilhabe für
alle!
>
#1BarriereWeniger: Förderung für Host Towns der Special Olympics World Games 2023 durch die Aktion Mensch 

> ClimaClic – die neue Soziallotterien zur Förderung nationaler und internationaler Klimaschutzprojekte
> Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder (ESF+)
> Win-Win – Durch Kooperation zur Integration (ESF+)
> 100XDigital – Das DSEE-Programm für den digitalen Wandel im Engagement und Ehrenamt 
> “Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.” Die Mikroförderung der DSEE
> Start des BMFSFJ-Förderprogramms „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit"
> Kommunalrichtlinie für Klimaschutz des BMWK für gemeinnützige Vereine geöffnet
> Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil" des BMWK geht weiter

> Förderung von E-Lastenfahrrädern durch das BMWK  
> openTransfer Accelerator – das Skalierungsstipendium
>
DRK-WIRKUNGSWOCHEN 2023 Noch bis zum 26.02.23 bewerben! 

> Haus des Stiftens: vergünstigte IT-Produkte für Non-Profit Organisationen 
>
Die überarbeitete Förderdatenbank der DSEE

> Übersicht: Fristen und Aufrufe
> Veranstaltungshinweise

Ko-Finanzierung für Projekte mit Bezug zur Ukraine-Krise durch das DRK-Generalsekretariat weiterhin möglich 

Im April 2022 hat das DRK-Generalsekretariat ein Ko-Finanzierungsprogramm aus Spendenmitteln in Höhe von 1 Millionen Euro für DRK-Projekte im Bereich der Wohlfahrt- und Sozialarbeit mit Bezug zur Ukraine Krise ins Leben gerufen. Unterstützt wird damit vielfältige Engagement des Verbandes für die Menschen, die seit dem Start des Angriffskrieges am 24. Februar 2022 nach Deutschland gekommen sind. Über 20 Projekte mit einem Gesamtvolumen von knapp 1,8 Millionen Euro konnten so bereits kofinanziert werden. Noch ungefähr die Hälfte der Mittel zur Ko-Finanzierung steht für weitere Projekte des Verbandes zur Verfügung.  

Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung sind in Kürze auf der Webseite des Förderwesens zu finden.  

Neues Förderprogramm der Aktion Mensch: Digitale Teilhabe für alle! 

Das neue Jahr startete bei der Aktion Mensch mit einem neuen Förderprogramm! Seit dem 01. Januar 2023 können Anträge im neuen Aktionsprogramm „Digitale Teilhabe für alle” gestellt werden. Die geförderten Vorhaben sollen allen Menschen die Möglichkeit geben durch inklusive Medienarbeit selbstbestimmt, verantwortungsbewusst, kritisch, souverän, kompetent und kreativ mit Medien umzugehen.  

Förderfähige Vorhaben sind zum Beispiel:  

  • Drehen oder Bearbeiten von barrierearmen Videos  
  • Erstellung von Podcasts 
  • Bau von Webseiten  
  • Programmierung von Lern-Robotern 
  • Erstellung von Beiträgen für soziale Medien  
  • Ausbildung von Peer-Beratenden (Qualifizierung und Begleitung bei der Bedienung und Nutzung von digitalen Geräten und Anwendungen) 

Hier das Wichtigste zum Förderprogramm in Kürze:  

Die Aktion Mensch fördert partizipative Vorhaben zur digitalen Teilhabe für die folgenden Zielgruppen

  • Menschen mit Behinderung 
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene 
  • Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten 

Laufzeit: bis zu 2 Jahre  

Maximaler Zuschuss: 20.000 Euro (Vorhaben zur inklusiven Medienarbeit bis zu 15.000 Euro, davon dürfen maximal 5.000 Euro für technische Ausstattung anfallen, zusätzlich können zur Herstellung der Barrierefreiheit maximal 5.000 Euro beantragt werden).  

Es sind keine Eigenmittel notwendig.   

Förderfähige Kosten im Bereich Honorar- und Sachkosten:  

  • inklusive Medienarbeit 
  • technische Ausstattung 
  • Barrierefreiheit 

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

#1BarriereWeniger: Förderung für Host Towns der Special Olympics World Games 2023 durch die Aktion Mensch 

Die Aktion Mensch unterstützt die Host Towns im Rahmen der Special Olympics mit der Förderaktion #1BarriereWeniger, um den Aufenthalt der Delegationen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Sport und Alltag zu ermöglichen, um Vielfalt sichtbar zu machen und Inklusion zu leben.   

Dabei kann jede Host Town bis zu fünf Vorhaben mit jeweils unterschiedlichen gemeinnützigen Organisationen in Angriff nehmen. Für jedes Vorhaben können dabei bis zu 5.000 Euro beantragt werden für Maßnahmen zur baulichen, technischen und digitalen Barrierefreiheit sowie für barrierefreie Veranstaltungen

Vom 17. bis 25. Juni 2023 finden in Berlin die Special Olympics World Games statt. Vor ihrer Teilnahme an den Weltspielen werden die Sportler und Sportlerinnen und ihre Familien von 216 Kommunen – sogenannten „Host Towns“ – für einen viertägigen Gastaufenthalt vom 12. bis 15. Juni 2023 empfangen.  

Finden Sie heraus, ob auch Ihre Stadt eine Host Town ist.   

Mehr Informationen finden Sie auf der Förderseite der Aktion Mensch. 

ClimaClic – die neue Soziallotterien zur Förderung nationaler und internationaler Klimaschutzprojekte

ClimaClic ist eine neue Soziallotterie und die erste Klimalotterie Deutschlands. Gefördert werden nationale und internationale Klimaschutzprojekte aus den Bereichen Natur & Landschaft, Umwelt & Ressourcen sowie Bildung & Forschung. 

Die förderfähigen Vorhaben reichen von Förderaktionen, Pauschal- und Mikroförderungen über Projekt-, Starthilfe- und Investitionsförderungen bis hin zu Institutionellen Förderungen.  

Besonderheit der Soziallotterie ist, dass die Losbesitzer und Losbesitzerinnen selbst entscheiden können, welches Projekt sie mit ihrem Los unterstützen wollen. Das bedeutet die Höhe der Fördersumme hängt von der Anzahl der Losbesitzenden ab, die sich für das Projekt entscheiden. 

Förderanträge können sowohl online als auch per E-Mail oder Post gestellt werden. Die Projekte dürfen bereits vor der Antragsstellung begonnen haben. 

Mehr Infos wie die Förderrichtlinien oder die FAQs finden Sie auf der Webseite.

Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder (ESF+)

Das Förderprogramm Akti(F) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geht in eine neue Runde! Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) sollen Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern gefördert werden, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.  

Dabei sollen folgende Zielgruppen angesprochen werden:  

  • Familien/Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende oder aufstockende Leistungen) beziehen 
  • Familien, die Kindergeldzuschlag und künftig Kindergrundsicherung beziehen oder Anspruch darauf haben 
  • Familien, also Eltern - bei Bedarf auch andere erwachsene Haushaltsmitglieder (zum Beispiel Lebenspartner und Lebenspartnerinnen) - und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind 

Gefördert werden Handlungsansätze, die die Lebenssituation von Familien in Armut verbessern sollen, Eltern bei der Aufnahme und/oder Ausweitung einer Beschäftigung unterstützen und Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien auf- oder ausbauen. Dies kann zum Beispiel durch Beratungs- und Coachingangebote erfolgen, wo auf die individuellen und/oder familiären und sozialen Problemlagen, die einer sozialen Teilhabe und langfristig einer Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen, ganzheitlich eingegangen werden soll.  

Projekte können in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden. In den Bundesländern Hamburg, Saarland und Sachsen kann die Förderung mit einer sozialräumlichen Abgrenzung erfolgen (in Sachsen nur dort, wo das ESF Plus-Programm TANDEM Sachsen nicht gleichzeitig umgesetzt wird). In den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Förderung ausgeschlossen. 

Interessenbekundungen können voraussichtlich ab Mitte Februar eingereicht werden, ein Projektstart wäre damit frühestens Mitte Juli 2023 möglich.  

Am 14. Februar 2023 wird zu diesem Förderprogramm ein informelles Austausch- und Diskussionstreffen stattfinden, bei dem Projektideen vorgestellt werden können. Wenn Sie an diesem Treffen teilnehmen möchten, schreiben Sie uns bitte eine kurze Mail an foerderwesen@drk.de

Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier. Die Förderrichtlinien werden voraussichtlich Mitte Februar veröffentlicht.  

Win-Win – Durch Kooperation zur Integration (ESF+)

Im ESF+ Förderprogramm „Win-Win” können Kooperationen zwischen öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und/oder privaten Organisationen geschaffen werden, um junge Männer mit besonderen Schwierigkeiten im Zugang zu Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung zu unterstützen. Dabei sollen vor allem junge Männer mit Migrationshintergrund und nicht erwerbstätige Männer zwischen 18 und 35 Jahren angesprochen werden.  

In den Projekten soll nicht nur die direkte Zielgruppe unterstützt werden, sondern auch Unternehmen, in dem diese zum Beispiel zu Themen der kulturellen Vielfalt sensibilisiert werden. Durch die Einrichtung einer unabhängigen Koordinierungsstelle und die Einbindung der Vorhaben in die kommunale Integrationsstrategie vor Ort soll der Zusammenhalt gestärkt sowie eine kontinuierliche Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren und eine Absicherung der Nachhaltigkeit der Vorhaben in kommunalen Strukturen sichergestellt werden.  

Kooperations- bzw. Trägerverbünde bestehen aus 

  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), 
  • Arbeitsverwaltung (Agenturen für Arbeit, Jobcenter) 
  • Zivilgesellschaftliche Organisationen (beispielsweise Migrantenorganisationen, Träger der sozialen Arbeit und sonstige gemeinnützige Träger, Stiftungen, Tafeln und/oder 
  • Unternehmens- und Wirtschaftsverbände und Betriebe 

Eine Antragsstellung ist erst nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie voraussichtlich Mitte Februar 2023 möglich.  

Eine Informationsveranstaltung zum Förderprogramm ist für den 23. Februar 2023 geplant, die Anmeldung dafür wird sich zeitnah auf der Webseite finden.  

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.  

100XDigital – Das DSEE-Programm für den digitalen Wandel im Engagement und Ehrenamt 

Wie wichtig das Thema Digitalisierung ist, wurde während der Corona Pandemie deutlich, auch für das Ehrenamt und das bürgerliche Engagement. Digitale Angebote und digitales Arbeiten bieten viele Vorteile, aber bringen auch Hindernisse mit sich, wie beispielsweise Datenschutz, die authentische und passgenaue Bespielung von Social Media Kanälen, digitale Teilhabe oder die Sicherung des bereits vorhandenen Wissens im digitalen Bereich.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert 100 gemeinnützige Organisationen mit je bis zu 20.000 Euro unter der Einbringung von mindestens 10 Prozent Eigenmittel. Das Programm besteht aus drei Bausteinen: Qualifizierung und Beratung, Umsetzung eines konkreten Digitalprojekts und Vernetzung und Wissenstransfer. Bewerbungsschluss ist der 20.02.2023.

Mehr Infos finden Sie auf der Webseite der DSEE.

“Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.” Die Mikroförderung der DSEE

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert mit bis zu 2.500 Euro Engagierte und Ehrenamtliche in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Denkbar sind kleine Vorhaben zur Gewinnung oder Maßnahmen zur Anerkennung von engagierten und ehrenamtlichen Personen. Es können z.B. die Neugestaltung der Webseite, Schnupper-Aktionen, Sachkosten, Fortbildungen und Dankeschön-Veranstaltungen mithilfe dieses Mikroförderprogrammes umgesetzt werden. Eigenmittel sind in Höhe von 10 Prozent einzubringen.  

Mehr Informationen zu dem Programm und zur Antragstellung finden Sie hier.  

Start des BMFSFJ-Förderprogramms „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit"

Am 01.01.2023 ist das neue Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ des BMFSFJ mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 55 Mio. Euro an den Start gegangen. Ziel des Bundesprogramms ist die Stärkung von Kinder- und Jugendbeteiligung durch die Förderung der Umsetzung eigener Projektideen von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit sowie die stärkere Sensibilisierung für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen. Die Projekte sollen Kindern und Jugendlichen bei der Planung und Umsetzung entsprechender Einzelprojekte unterstützen oder auch diese gemeinsam mit ihnen planen und umsetzen. Das Programm teilt sich in zwei Felder: Einzelprojekte aus Feld 1 (a und b) können von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden. Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. der Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt. 

Laufzeit des Förderprogramms: 01.01.-31.12.2023.

Weitere Informationen finden Sie hier.  

Kommunalrichtlinie für Klimaschutz des BMWK für gemeinnützige Vereine geöffnet 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt Kommunen und kommunale Akteure und Akteurinnen mit der Kommunalrichtlinie seit 2008 dabei ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Das Förderspektrum der zu 2022 angepassten Richtlinie ist breit und reicht von strategischen Maßnahmen, wie Klimaschutzberatung, Energiemanagement und Machbarkeitsstudien, bis hin zu investiven Maßnahmen wie Beleuchtung, Belüftung und Austausch von Elektroaltgeräten. Die Richtlinie wurde in Teilen für gemeinnützige Vereine und deren Einrichtungen geöffnet.  

Anträge können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier sowie eine Informationsbroschüre zu Fördermöglichkeiten für Wohlfahrtsverbänden.  

Hinweis: Aktuell kommt es zu langen Bearbeitungszeiträumen für Anträge.  

Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil" des BMWK geht weiter

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt diese Maßnahme mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ auf Basis des bestehenden BMWK-Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“ um. 

Einrichtungen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen sowie deren Träger können bis zum 30.06.2023 Fördergelder unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit über das Förderportal easy-online beantragen.  

Die Beschaffungen (Kauf und Zulassung) müssen spätestens bis zum 30.09.2024 abgeschlossen werden. Eine Teilnahme als Leasingnehmer am Förderprogramm ist beschränkt und kann nur über bestimmte Leasinggesellschaften erfolgen.  

Weitere Informationen finden Sie hier. 

Förderung von E-Lastenfahrrädern durch das BMWK  

Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (keine Personenbeförderung) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch maximal 2.500 Euro. Verbände sind ebenfalls antragsberechtigt.  

Anträge können im Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 29.04.2024 online gestellt werden. Informationen zur Beratung und Antragsstellung sowie weitere Informationen finden Sie hier

openTransfer Accelerator – das Skalierungsstipendium

Das Skalierungsstipendium vom openTransfer Accelerator richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die ein gesellschaftliches Problem an mindestens einem Ort oder mit einem digitalen Angebot lösen und nun wachsen möchten, um ihre Wirkung zu vergrößern.  

Das Stipendium beinhaltet die Teilnahme an Workshops und Trainings, professionelle Beratung sowie Vernetzung und Austausch, um eine eigene Skalierungsstrategie zu erarbeiten. 

Die Bewerbung ist bis zum 12. März 2023 möglich. Bewerben können sich Organisationen aus allen Themenbereichen – von Bildung über Empowerment, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Mentoring, Umwelt und Nachhaltigkeit, etc. Wichtig ist, dass das Angebot, das skaliert werden soll, bereits entwickelt und erprobt sein muss. 

Mehr Informationen zum Skalierungsstipendium sowie die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier.  

DRK-WIRKUNGSWOCHEN 2023 Noch bis zum 26.02.23 bewerben! 

Kennen Sie das auch? Sie haben eine tolle Idee für ein neues Projekt. Doch was nun? Wie arbeiten Sie die Idee weiter aus, damit sie auch zu den Bedarfen der Zielgruppe passt? Wie können Sie ihr Team, Ihre Führungskraft oder auch die Mittelgeber überzeugen das Projekt zu unterstützen?   

Dann sind die DRK-Wirkungswochen genau das Richtige für Sie!   

Im Rahmen der DRK-Wirkungswochen unterstützen wir Sie dabei den roten Faden Ihres Projektes zu finden und mit wirkungsorientierten Methoden nachvollziehbar darzustellen. Dabei stellen wir die Zielgruppe in den Fokus. Am Ende der Workshopreihe wissen Sie wie Sie Andere von Ihrem Projekt überzeugen und wie Sie erfolgreiche Förderanträge schreiben. Zudem erhalten Sie das Zertifikat „DRK-Wirkungsprofi“.  

Die DRK-Wirkungswochen finden in diesem Jahr vom 25. April bis 21. Juni statt. In fünf Workshops (davon 2 in Präsenz in Göttingen) erlernen Sie Methoden der wirkungsorientierten Projektplanung. Dabei werden Sie vom Team des DRK-Generalsekretariats bei der Ausarbeitung ihres Projektes, von der Idee bis zur Suche nach einer möglichen Finanzierung, unterstützt. Zudem gibt es viel Zeit für kollegialen (Erfahrungs-)Austausch mit den anderen Teilnehmenden. 

Sie möchten mehr erfahren? Dann besuchen Sie unsere Webseite. Hier finden Sie alles Wichtige rund um die DRK-Wirkungswochen und den Link zum Bewerbungsformular. Bewerbungsschluss ist der 26.02.2023.  

Haus des Stiftens: vergünstigte IT-Produkte für Non-Profit Organisationen 

Das Haus des Stiftens ist ein Sozialunternehmen, welches das bürgerschaftliche Engagement fördert. Non Profit-Organisationen können sich u.a. über diese Seite registrieren und erhalten IT-Programme vergünstigt, beispielsweise Microsoft, Adobe Acrobat Pro, CISCO oder Avast. Auf der Webseite findet man auch diverse kostenpflichtige Webinare, z.B. zu Themen wie Excel, MS Teams und Google Ads und weitere Angebote, u.a. auch einige kostenlose Webinare (s. auch Veranstaltungshinweise hier im Newsletter). 

Die überarbeitete Förderdatenbank der DSEE

Über die Förderdatenbank für Fördermittel im Bereich bürgerlichen Engagements und Ehrenamts der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt schrieben wir bereits kurz im letzten Newsletter. Gemeinsam mit der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung hat die DSEE diese Datenbank nun neu konzipiert und zusammengeführt. Dort finden Sie viele verschiedene Fördertöpfe in dem Bereich Engagement und Ehrenamt in ganz Deutschland anhand hilfreicher Filterfunktionen.  

Links im Bild: Filterfunktionen Suchbegriffe, Engagamentbereiche, Förderfähige Kosten und Bundesländer. Rechts: graue Deutschlandkarte.

Übersicht: Fristen und Aufrufe

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Mikroförderung  

  • Bewerbungen für das Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“ können fortlaufend über das Förderportal eingereicht werden. Die Vorhaben müssen bis Ende 2023 abgeschlossen sein, deswegen ist davon auszugehen, dass die Bewerbungsphase nicht bis Ende des Jahres laufen wird.  

DRK-Generalsekretariat: Ko-Finanzierung für Projekte mit Bezug zur Ukraine-Krise 

  • Informationen zur Antragsstellung sind in Kürze auf der Webseite des Förderwesens zu finden. Bewerbungen sind fortlaufend möglich.  

ESF: Akti(F) Plus 

  • Interessenbekundungen können voraussichtlich ab Mitte Februar eingereicht werden. 

ESF: WIN-WIN 

  • Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte Februar möglich. 

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: 100xDigital 

  • Bewerbung über das Förderportal der DSEE können noch bis zum 20.02.2023 eingereicht werden.  

BMFSJ: Zukunftspaket, Feld 1b (Feld 1a s. unten) 

  • Anträge in diesem Feld des Zukunftspakets können bis zum 22.02.2023 online gestellt werden. 
  • Weitere Antragstellungsphasen: 20.03. - 03.04.2023 und 08.05. - 26.05.2023 

DRK-Generalsekretariat: DRK-Wirkungswochen 2023 

openTransfer Accelerator: Skalierungsstipendium 

  aidFIVE 

  • Anträge für soziale Projekte können bis zum 31.03.2023 über das Förderportal eingereicht werden. Die nächste Frist ist voraussichtlich Ende Juni. 

Aktion Mensch: Protesttag 5. Mai 2023  

  • Über das Förderportal der Aktion Mensch kann in diesem Förderprogramm mit dem Motto „Zukunft barrierefrei gestalten“ noch bis zum 31.03.2023 ein Antrag gestellt werden.  

BMWK: Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil  

  • Bis zum 30.06.2023 können Anträge über easy-online, das Förderportal des Bundes, gestellt werden. Ein Tutorial zur Antragsstellung finden Sie hier.

BMFSJ: Zukunftspaket, Feld 1a 

  • Anträge in diesem Feld des Zukunftspakets können bis zum 15.09.2023 online gestellt werden. 

  DHW: Sonderfonds Versorgung hilfebedürftiger Menschen 

  • Die Antragstellung ist ab sofort und bis zum 31.12.2023 über das Förderportal möglich. Die Mittelvergabe erfolgt außerhalb der regulären Fristen. 

BMWK: E-Lastenfahrrad-Richtlinie 

  • Die Beantragung des Zuschusses für E-Lastenfahrräder kann noch bis zum 29.04.2024 über dieses Onlineformular erfolgen. 

Aktion Mensch: #1BarriereWeniger  

  • Dieses Förderprogramm der Aktion Mensch wurde bis Ende 2024 verlängert. Anträge können wie gewohnt über das Förderportal der Aktion Mensch gestellt werden. 

BMWK: Kommunalrichtlinie  

  • Die Antragstellung ist über das Förderportal des Bundes easy-online bis zum 31.12.2027 möglich. Ein Tutorial zur Antragsstellung finden Sie hier. Aktuell kommt es zu langen Bearbeitungszeiten der Anträge. 

Veranstaltungshinweise

Wir möchten Sie auf folgende Veranstaltung hinweisen:  

14.02.2023 // 10:00-11:30 Uhr: Informeller Austausch- und Diskussionstreffen zu „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“. In dieser Veranstaltung sollen – nach einer kurzen Einführung zum Programm – Ihre Projektideen diskutiert werden. Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich bitte an foerderwesen@drk.de. 

14.03.2023 // 11:00-12:00 Uhr: Analoges oder digitales Fundraising? Die Mischung macht’s! Dies ist ein kostenloses Webinar des Haus des Stiftens zum Thema Fundraising inkl. Tipps und Tricks zur praktischen Umsetzung.  

21.03.2023 // 11:00-12:00 Uhr: Crowdfunding für NPOs. Dieses kostenloste Webinar vom Haus des Stiftens gibt einen Einblick ins Crowdfunding: Was ist das überhaupt, wie funktioniert es, welche Plattformen gibt es und wie bereite ich eine Crowdfunding-Kampagne vor?  

22.03.2023 // 13:30-14:45 Uhr: Starkes Engagement trotz knapper Kassen?! Kluge Engagementförderung mit wenig Geld. Die Veranstaltung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit von Kommunen und Engagierten und Ehrenamtlichen. 

28.03.2023 // 11:00-12:00 Uhr: Storytelling – Wie erzähle ich meine Geschichte überzeugend? Dieses kostenlose Webinar des Haus des Stiftens vermittelt die Grundlagen einer überzeugenden Strategie für Ihre Geschichte anhand konkreter Instrumente für Storytelling für Gespräche (z.B. mit Fördermittelgebern) oder die Öffentlichkeitsarbeit. 

25.04.-21.06.2023: DRK-Wirkungswochen 2023. In fünf Workshops unterstützen wir Sie dabei, Ihre Projektidee auszuarbeiten und mit wirkungsorientierten Methoden nachvollziehbar darzustellen. Bewerbungsschluss ist der 26.02.2023. 


Austausch zum Newsletter

Wir freuen uns über Anregungen, Feedback und Impulse zu unserem Newsletter von Ihnen. Teilen Sie uns auch gerne mit, welche Themen im Zusammenhang mit Finanzierung Sie noch interessieren. Sehr gerne können Sie sich dafür an foerderwesen@drk.de wenden.

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