Neue Kommunalrichtlinie ab November 2024 | Antragsstopp zwischen 1.11.2024 und 1.2.2025
Eines der wichtigsten Förderprogramme für die Freie Wohlfahrtspflege zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und Finanzierung von Personal für Klimaschutzaufgaben wurde novelliert. Hier gibt es alle Informationen zur Novellierung.
Wichtig! Anträge, die noch zu den „alten“ Förderbedingungen gestellt werden sollen, müssen bis zum 31.10.2024 eingereicht werden. Das gilt insbesondere für Anträge, die eine Förderung für folgende Maßnahmen vorsehen:
- Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements
Diese werden zukünftig wegfallen bzw. sind nicht mehr beantragbar für Wohlfahrtsverbände. Anträge, die noch bis Ende Oktober eingereicht werden, werden aber bearbeitet! Ab dem 1.11.2024 gibt es einen Antragsstopp bis zum 1.2.2025. Danach soll die Bearbeitungszeit von Anträgen kürzer werden. |