Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die umfangreichen diskriminierenden Maßnahmen, die das Taliban-Regime in Afghanistan gegen Frauen verhängt hat, bereits für sich genommen als Verfolgung einzustufen sind. Bei der Prüfung der Flüchtlingseigenschaft müsse daher nicht geprüft werden, welche spezifischen Verfolgungshandlungen den Antragstellerinnen drohen.
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