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Im November 2024 trat mit dem sogenannten "Sicherheitspaket" der Bundesregierung ein kompletter Leistungsausschluss für Personen in Kraft, deren Asylantrag im Dublin-Verfahren als "unzulässig" abgelehnt wurde, sofern das BAMF die Abschiebung angeordnet hat und die Ausreise rechtlich und tatsächlich für möglich hält.
Immer mehr Sozialgerichte kommen zu dem Ergebnis, dass die komplette Streichung von Sozialleistungen sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen Europarecht verstößt. Die GGUA hat eine Übersicht von mindestens 44 Beschlüssen von Sozialgerichten, darunter auch eine obergerichtliche Entscheidung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, veröffentlicht.
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