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Team Förderwesen
Hallo liebe Leserinnen und Leser,

die neue Ausgabe des Newsletters Nachhaltige Zukunft im DRK versorgt Sie wieder mit Informationen und Veranstaltungstipps rund um die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit im DRK und darüber hinaus. Weitergehende Informationen und viele Materialien finden Sie auch auf unserer DRK-Webseite Klima & Nachhaltigkeit.   

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!
Herzliche Grüße
Ihr Team Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Freiwillig über Nachhaltigkeit berichten – mit dem VSME-Modul des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)
DRK-Gliederungen, die aufgrund ihrer Größe und Umsatzzahlen nicht unter die Pflicht für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD fallen, können mit der neuen, nutzungsfreundlichen DNK-Plattform einen individuellen Nachhaltigkeitsbericht auf Basis der VSME erstellen. Das neue VSME-Modul steht zunächst in einer Beta-Version zur Verfügung. Schrittweise werden weitere Funktionen ergänzen und integriert. Ende November folgt die nächste Version mit Prüfoption durch DNK-Gutachter.
 

VSME-Berichtsstruktur für DRK-Gliederungen

Zur Unterstützung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsvorhaben von DRK-Landes- und Kreisverbände wurde eine Nachhaltigkeitsberichtsstruktur erarbeitet. Das Dokument kann ebenso für die Implementierung von Maßnahmen im Nachhaltigkeitsbereich hilfreich sein. Die aufgeführten Berichtsinhalte beinhalten zum einen sämtliche Punkte des sogenannten  VSME-Berichtsstandard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SME) der EU für eine freiwillige NH-Berichterstattung durch kleine und mittlere Unternehmen. Zusätzlich wurden in diese Struktur auch Datenpunkte aufgenommen, welche gängigen Anforderungen von deutschen Banken entsprechen.

DRK-Gliederungen können das Dokument per E-Mail bei Lucy Schweingruber abfragen (l.schweingruber(at)drk.de).

 

Neue Entwicklungen zu CSRD und LKSG

Am 3. September wurden im Bundeskabinett zentrale Vorhaben verabschiedet:

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), in Deutschland seit 1. Januar 2023 in Kraft, soll übergangsweise erleichtert werden, bis die europäische Richtlinie (CSDDD) in deutsches Recht umgesetzt ist.  Insbesondere wird rückwirkend ab 1. Januar 2023 die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgeschafft. Die Kernpflichten des Gesetzes bleiben jedoch erhalten: Risikomanagement, Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Dokumentation.

Weiterhin hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-Richtlinie) beschlossen. Der Entwurf folgt dem EU-Minimum und damit den bereits bekannten Vorschlägen aus dem Omnibus-Paket: die Berichtspflichten werden für eine sehr große Anzahl von Unternehmen zeitlich verschoben („Stop the Clock“) und Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden werden für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 von den Berichtspflichten ausgenommen. Die Prüfung der Berichte soll weiterhin den Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern vorbehalten bleiben.

Klima-Forum für Wohlfahrt und Kirche

Datum: 01.10.2025
Uhrzeit: 9:00 bis 16:30Uhr
Ort: Maternushaus, Köln

 

Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln und der Fachbereich Schöpfungsverantwortung laden gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband und der Caritas in NRW zum überregionalen, überkonfessionellen 3. Klima-Forum ein. Unter dem Motto „Zukunft bauen – Gebäude managen, sanieren & entwickeln“ geht es um Strategien für klimafreundliche, zukunftsfähige Sozialimmobilien. Das Forum präsentiert aktuelle Entwicklungen, praxisnahe Lösungen und Handlungsoptionen für Modernisierung, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – für Eigentümer wie auch Mietende.

Multiplikator-Schulung "Klimaanpassung - Sicher und gesund bei Hitze und Unwetter", 25.11.25 in Erfurt

Datum: 25.11.2025
Uhrzeit: ganztätig
Ort: DRK Landesverband Thüringen, Erfurt
 
Mitarbeitende aus Einrichtungen und Diensten der DRK-Wohlfahrt oder aus den Gliederungen werden über Maßnahmen zur Vorbereitung auf und zur Bewältigung von Wetterextremen und ihren mögliche Folgen geschult. Die Teilnehmenden der Schulungen erhalten ein Zertifikat sowie unterstützende Materialien (u.a. eine DRK-Praxishandreichung „Vorbereitung auf und Bewältigung von Wetterextremen und ihren Folgen für Einrichtungen und Dienste der DRK-Wohlfahrt“) und können nach der Schulung andere DRK-Mitarbeitende oder Ehrenamtliche im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei Maßnahmen der Klimaanpassung informieren und sensibilisieren. Interessierte können sich per E-Mail bei diana.waechter(at)drk-thueringen.de melden und anfragen.

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